Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Schokoladenfontänen
 
 
 
1. Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen für Schokoladenfontänen werden mit Auftragserteilung an die Kochpool GmbH (im Folgenden: Kochpool) als Vertragsbestandteil anerkannt. Der Abschluss eines Mietvertrages kommt in jedem Fall erst nach einer Rückbestätigung durch Kochpool in schriftlicher Form zustande; eine einseitige Auftragserteilung begründet keinen Vertragsschluss.
 
2. Die allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten auch für Folgeaufträge, die in zeitlichem oder organisatorischem Zusammenhang mit dem Erst- bzw. Hauptauftrag stehen. Für den zeitlichen Zusammenhang wird ein Abstand von maximal drei Monaten zwischen Erst- und Folgeauftrag als zeitliche Grenze festgelegt.
 
3. Bei einer Stornierung von weniger als fünf Tagen vor Mietbeginn, behält sich Kochpool das Recht vor, den Auftrag voll zu berechnen. Das Recht bezieht sich auf die Schokoladenfontänen und zusätzlich bestellte Mietgegenstände.
 
4. Die Schokoladenfontäne nebst Zubehör wird dem Auftraggeber gegen Entgelt vermietet und bleibt stets Eigentum von Kochpool. Der Mieter hat für eine sichere Aufbewahrung vor Ort zu sorgen und haftet für Verluste und Diebstahl des Mietgegenstandes. Weiterhin haftet der Mieter für alle Schäden an den Mietgegenständen, unabhängig davon ob Sie durch ihn selbst, seine Mitarbeiter oder durch Dritte (z.B. Gäste oder Laufkundschaft) entstanden sind.
 
5. Um Fehler im Umgang mit der Schokoladenfontäne und dem Zubehör zu vermeiden, wird die Fontäne grundsätzlich nur zusammen mit dem geschulten Personal von Kochpool vermietet. Das Fachpersonal wird zu den angegebenen Stundensätzen bereitgestellt. Sollte der Mieter eine entsprechende Eignung vorweisen, obliegt es Kochpool ausnahmsweise auf eigenes Personal zu verzichten.
 
6. Bei einem technischen Ausfall des Mietgegenstandes hat der Mieter keinen Anspruch auf Ersatz eines Nutzungsausfalls. Der Mietzins ist lediglich um den Zeitraum zu kürzen, in dem der Mietgegenstand nicht mehr eingesetzt werden konnte.
 
7. Sollte eine Reinigung der Schokoladenfontäne durch den Mieter nicht möglich sein, wird eine Endreinigungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro/ netto berechnet. Der Motor der Schokoladenfontäne ist ausdrücklich nicht für eine Reinigung in der Spülmaschine geeignet. Auch sind bei der Reinigung keine aggressiven Reinigungsmittel, sondern nur sanfte Spülmittel und Wasser einzusetzen.
 
8. Ab einer Entfernung von 50 km Wegstrecke, berechnet von dem Unternehmenssitz von Kochpool in Düsseldorf, fällt eine Fahrtkostenpauschale von 30 Cent je weiterem Kilometer (also ab dem 51 km) an. Über den Anfall dieser Kostenposition wird der Mieter ausdrücklich vor Beginn des Mietverhältnisses informiert.
 
9. Jede Fontäne hat eine Leistungsaufnahme von 1 KW. Die Fontänen benötigen eine Spannung von 220 Volt. Es obliegt daher dem Auftraggeber, auf eine ausreichende Stromversorgung zu achten.
 
10. Die Mietgegenstände sind am Tag nach dem Ende der vereinbarten Mietdauer zu vereinbarter Zeit wieder zur Abholung bereit zu stellen. Ist keine Zeit vereinbart, sind die Mietgegenstände spätestens um 9:00 Uhr des Tages nach Mietende zur Abholung bereitzustellen. Dies gilt auch, wenn der Folgetag auf einen Sonn- oder Feiertag fällt. Der Mieter hat den Zugang zu den Mietgegenständen für den Vermieter während des gesamten Mietzeitraums und für den vereinbarten Abholtermin zu gewährleisten. Tut er dies nicht, hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten (z.B. Fahrtkosten und Personalkosten) zu tragen.
 
11. Alle Rechnungen an Kunden werden mit ausgewiesener gesetzlicher MwSt. gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Kochpool behält sich vor, Aufträge ohne Angabe weiterer Gründe abzulehnen, sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen nicht eingehalten werden.

 

 

(Stand Januar 2008)

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