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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Miet-köche, Küchenhilfen etc.
und Angestellte
1.1 Jede Arbeitskraft, die durch die Kochpool GmbH (im Folgenden: Kochpool) vermittelt wird, ist zu absoluter Verschwiegenheit über andere Kunden von Kochpool oder weitere Aufträge und Einsätze verpflichtet.
1.2 Ebenfalls verpflichtet sich jede eingesetzte Arbeitskraft zur absoluten Verschwiegenheit über betriebsinterne Informationen und jeglicher Geschäftsangelegenheiten der Kunden gegenüber Dritten, die auf direktem oder indirektem Wege bekannt werden.
2.1 Der Aufgabenbereich jeder eingesetzten Arbeitskraft ist vorab klar definiert. Es gehört insbesondere nicht zu den Aufgaben der Arbeitskräfte, Fahrzeuge jeglicher Art des Kunden zu bewegen.
2.2 Auch die Übertragung von Geldangelegenheiten an die vermittelten Arbeitskräfte durch den Kunden sind nicht Teil des Aufgabengebiets der vermittelten Arbeitskräfte. Alle Kunden sind darüber informiert. Erfolgt gleichwohl eine Übernahme einer solchen Tätigkeit, erfolgt dies in keinem Fall auf Risiko von Kochpool sondern auf eigenes Risiko.
2.3 Kochpool haftet in keiner Weise für Schäden, die durch einsatzfremde Arbeiten entstanden sind.
3.1Die normale Arbeitszeit beträgt min. 6 Stunden pro Arbeitstag. Im Übrigen wird auf das Arbeitszeitgesetz verweisen,
4.1 Mündlich oder schriftlich zugesagte Aufträge sind bindend. Sollte eine Arbeitskraft unerwartet den angegebenen Arbeitsantritt nicht einhalten können, ist Kochpool darüber seitens der Arbeitskraft umgehend zu informieren. Die Abmeldung hat telefonisch oder persönlich bei Herrn Möller zu erfolgen. Sollte dieser telefonisch nicht erreichbar sein, ist dessen Mailbox unter Angabe der Uhrzeit zu besprechen. Die Versendung einer SMS, einer Email oder eines Telefaxes reicht ausdrücklich nicht aus. Die Benachrichtigung hat unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern zu erfolgen.
4.2 Kochpool behält sich vor, Schäden, die durch versäumten Arbeitsantritt und mindestens grob fahrlässig unterlassener rechtzeitiger Benachrichtigung entstehen, gegenüber dem nicht Erschienenen geltend zu machen.
5.1 Stundennachweise sind wahrheitsgetreu auszufüllen und vom Kunden / Auftraggeber unterschreiben zu lassen. Sollte ein Kunde die Zahlung aufgrund nachweislich falscher oder nach Abzeichnung geänderter oder nicht unterschriebener Stundenzettel verweigern, ist Kochpool berechtigt, Arbeitslohn für die nicht akzeptierten Zeiten einzubehalten und weiteren Schaden, der zum Beispiel aus dem daraus resultierenden Verlust des Kunden geltend zu machen.
Der Stundennachweis ist zeitnah an Kochpool zu senden, spätestens aber innerhalb 10 Werktagen nach jeweiligem Auftragsende. Das ist ausdrücklich Teil des Auftrages und Bestandteil der Dienstleistung.
6.1 Die Arbeitskleidung ist von jeder Arbeitskraft selbst zu stellen. Auf die entsprechenden Sicherheitsmerkmale der Arbeitskleidung und -ausrüstung ist selbst zu achten.
6.2 Für die erforderlichen Hygieneschulungen ist selbst zu sorgen.
6.3 Für Einsätze an Küchenmaschinen hat eine Einweisung durch den Kunden zu erfolgen. Sollten gerade bei einem Einsatz in Großküchen die einzelnen Bestandteile, Funktionen oder Maschinen nicht bekannt sein, hat sich jede Arbeitskraft, die mit diesen arbeiten muss, über die Bedienung genauestens zu informieren, um eine ausreichende Eignung an den betreffenden Geräten zu erhalten.
6.4 Sollte über die Unfallverhütungsvorschriften und anderweitige Bestimmungen Unklarheit bestehen, obliegt es jeder Arbeitskraft, sich diesbezüglich Klarheit zu verschaffen oder Kochpool über die fehlende Kenntnis zu unterrichten, damit insoweit eine geeignete Schulung veranlasst werden kann.
7.1 Unfälle während der Arbeitszeit sind vom Kunden schriftlich zu bestätigen. (Vermerk auf Stundenzettel oder sonstiges) und zeitnah (möglichst am Tag des Unfalls) Kochpool mitzuteilen.
8.1 Der Arbeitsantritt hat nüchtern und bei vollem Bewusstsein zu erfolgen. Der Genuss von Alkohol etc. während der Arbeitszeit ist verboten. Ausdrücklich sind Trinkgelage oder ähnliche Zusammenkünfte mit dem Kunden / Auftraggeber auch nach Arbeitsende untersagt.
9.1 Während der Auftragsdauer ist der Austausch von Visitenkarten oder Vergleichbarem mit Kunden / Auftraggebern untersagt.
10.1 Rechnungen von selbständigen Arbeitskräften gegenüber Kochpool werden spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Bezahlung von Kochpool durch den Auftraggeber beglichen. Die selbstständige Arbeitskraft erklärt diesbezüglich ihr Einverständnis durch die Annahme von Aufträgen. Selbst vereinbarte kürzere Fristen sind für Kochpool nicht bindend und lassen keine rechtlichen Ansprüche entstehen.
11.1 Bei fehlender Rücksprachemöglichkeit mit Herrn Möller obliegt es insoweit jeder Arbeitskraft selbst, einzelnen Anweisungen des Kunden nicht Folge zu leisten, sollten sonst Konflikte mit diesen Arbeitsbedingungen, bestehenden Gesetzen oder sonstigem geltenden Recht entstehen.
12.1 Selbständige Arbeitskräfte, die nicht als Angestellte entliehen wurden und damit nicht in den Geltungsbereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz fallen, sondern als Subunternehmer von Kochpool tätig waren und über diesen Weg einen festen Anstellungsvertrag mit einem Kunden eingehen oder bei selbigem Kunden auf eigene Rechnung arbeiten, haben eine Vermittlungsprovision an Kochpool in Höhe von 3.000 EUR zu zahlen.
12.2 Diese Zahlungspflicht erlischt 18 Monate nach dem letztmaligen Einsatz bei Kochpool.
12.3 Alle selbständigen Arbeitskräfte haben gegenüber Kochpool im Folgenden anzugeben, bei welchem Kunden bereits Aufträge angenommen wurden bzw. Geschäftsbeziehungen bestehen.
Salvatorische Klausel
13.1 Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser besonderen Arbeitsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. Teile der übrigen Bestimmungen.
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(Stand Januar 2008)